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   VG Gelsenkirchen, 13.11.2001 - 17 L 2165/01   

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https://dejure.org/2001,17735
VG Gelsenkirchen, 13.11.2001 - 17 L 2165/01 (https://dejure.org/2001,17735)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13.11.2001 - 17 L 2165/01 (https://dejure.org/2001,17735)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13. November 2001 - 17 L 2165/01 (https://dejure.org/2001,17735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich eines Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung; Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes; Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für minderjährige Kinder; Übernahme von rückständigen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1997 - 8 B 1/97
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.11.2001 - 17 L 2165/01
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. März 1997 - 8 B 1/97 -.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. März 1997 - 8 B 1/97 - vom 22. Dezember 1994 - 8 B 3119/94 - und vom 12. September 2000 - 16 B 725/00 -.

  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.11.2001 - 17 L 2165/01
    Aus dem in § 11 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - zum Ausdruck gekommenen Grundprinzip des Sozialhilferechts, wonach jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft (hier: Familie) einen nach Grund und Voraussetzungen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1977 - V C 35.77 -, BVerwGE 55, 148 (150), folgt, dass jeder Hilfeempfänger Sozialhilfeleistungen zulässigerweise nur im eigenen Namen geltend machen kann, wobei minderjährige Kinder ggf. durch ihre Eltern vertreten und Unterkunftskosten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1988 - 5 C 68.85 -, FEVS 37, 272 ff., nach Kopfteilen aufgeteilt werden müssten.
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.11.2001 - 17 L 2165/01
    Aus dem in § 11 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - zum Ausdruck gekommenen Grundprinzip des Sozialhilferechts, wonach jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft (hier: Familie) einen nach Grund und Voraussetzungen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1977 - V C 35.77 -, BVerwGE 55, 148 (150), folgt, dass jeder Hilfeempfänger Sozialhilfeleistungen zulässigerweise nur im eigenen Namen geltend machen kann, wobei minderjährige Kinder ggf. durch ihre Eltern vertreten und Unterkunftskosten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1988 - 5 C 68.85 -, FEVS 37, 272 ff., nach Kopfteilen aufgeteilt werden müssten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2000 - 16 B 725/00

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Zulassung der Beschwerde;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.11.2001 - 17 L 2165/01
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. März 1997 - 8 B 1/97 - vom 22. Dezember 1994 - 8 B 3119/94 - und vom 12. September 2000 - 16 B 725/00 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.1991 - 8 B 282/91

    Sozialhilfe; Bedarfsgemeinschaft; Berücksichtigung von Kindergeld;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.11.2001 - 17 L 2165/01
    Den laufenden sozialhilferechtlichen Bedarf ihrer Tochter, d.h. Regelsatzleistungen zuzüglich anteilige Unterkunftskosten abzüglich der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, jedoch ohne Berücksichtigung des Kindergeldes, da dieses sozialhilferechtlich i.d.R. nicht Einkommen des Kindes, sondern des berechtigten Elternteils ist, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7. März 1995 - 8 E 1166/94 - (m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts), vom 4. April 1991 - 8 B 282/91 - ZfSH/SGB 1992, 16 und vom 18. August 1994 - 8 E 676/94 -, kann die Antragstellerin danach nicht im eigenen Namen geltend machen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1985 - 8 B 2185/84
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.11.2001 - 17 L 2165/01
    Dies setzt zunächst voraus, dass die Notlage mit (beantragten) Mitteln der Sozialhilfe beseitigt werden kann, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 1985 - 8 B 2185/84 -, FEVS 35, 24 (29).
  • VG Gelsenkirchen, 16.08.2001 - 17 L 1491/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.11.2001 - 17 L 2165/01
    Die der Antragstellerin in der Vergangenheit vorgehaltenen unklaren Verhältnisse, die zunächst zu einer vorübergehenden (17 L 308/01), später endgültigen Einstellung (17 L 1491/01) führten, betrafen im Wesentlichen den Umstand, dass die Antragstellerin dem zunächst entstandenen Eindruck nach ein Kraftfahrzeug geleast hatte.
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